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Zitat:

Die Welt gehört denen, die zu ihrer Eroberung ausziehen, bewaffnet mit Sicherheit und guter Laune.

Charles Dickens

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ALLEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Grafik-Design Prodinger
Finkenweg 31/1
9300 St. Veit/Glan


§1. Geltung

1.1. Das Unternehmen René Prodinger, Grafik-Design Prodinger im folge "Grafik-Design Prodinger" genannt, erbringt seine Leistungen auf der Grundlage der vorliegenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

1.3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von Grafik-Design Prodinger ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

1.4.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der Übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.


§2. Vertragsabschluss

2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von Grafik-Design Prodinger bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote von Grafik-Design Prodinger sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei Grafik-Design Prodinger gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch Grafik-Design Prodinger zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z.B. durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass Grafik-Design Prodinger zweifelsfrei zu erkennen gibt (z.B. durch Tätig werden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt.


§3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.

3.2. Alle Leistungen von Grafik-Design Prodinger (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Einzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrucke) sind vom Kunden zu Überprüfen und binnen drei Werktagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

3.3. Der Kunde wird Grafik-Design Prodinger unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Grafik-Design Prodinger wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

3.4.
Der Kunde ist weiteres verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Grafik-Design Prodinger haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird Grafik-Design Prodinger wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde Grafik-Design Prodinger Schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.


§4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

4.1. Grafik-Design Prodinger ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren ("Besorgungsgehilfe").

4.2. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden.

4.3.
Grafik-Design Prodinger wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese Über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

4.4.
Grafik-Design Prodinger haftet nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von Werbeträgern der sonstigen Drittbeauftragten, die nicht ihre Erfüllungsgehilfen sind, auch nicht für deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Grafik-Design Prodinger selbst haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Terminvereinbarungen werden von Grafik-Design Prodinger mit der allgemeinen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beachtet. Fixgeschäfte bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Andernfalls ist Grafik-Design Prodinger lediglich zur nachträglichen ordnungsgemäßen Leistung verpflichtet. Eine Stornierung des Auftrags ist ausgeschlossen. Nach der Druckreiferklärung durch die Werbungtreibenden ist Grafik-Design Prodinger von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit. Soweit der Werbungtreibende von sich aus Korrekturen vornehmen lässt, entfällt jede Haftung von Grafik-Design Prodinger. Eine Haftung für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit einer Werbung kann nicht Übernommen werden, insbesondere ist Grafik-Design Prodinger nicht verpflichtet, jeden Entwurf vorher juristisch Überprüfen zu lassen.


§5. Termine

5.1.
Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Grafik-Design Prodinger bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er von Grafik-Design Prodinger eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an Grafik-Design Prodinger.

5.2.
Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Grafik-Design Prodinger.

5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von Grafik-Design Prodinger - entbinden Grafik-Design Prodinger jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.


§6. Rücktritt vom Vertrag

6.1. Grafik-Design Prodinger ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn
* die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird.
* berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von Grafik-Design Prodinger weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von Grafik-Design Prodinger eine taugliche Sicherheit leistet.

6.2.
Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn
* das Produkt nicht den Vorgaben des Kunden entsprechen. Diese Mängel müssen innerhalb der gesetzlichen Frist Grafik-Design Prodinger mitgeteilt werden. Die Beweislage liegt beim Kunden. Sämtliche geleistete Zahlungen des Kunden werden von Grafik-Design Prodinger rück erstattet mit Ausnahme von:
-Versandkosten
-Erstellungskosten von Vorentwürfen, Skizzen, Einzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Farbabdrucke und dergleichen.
-Rücksendungen werden ausschließlich ausreichend frankiert zurück genommen. Unzureichend frankierte Rücksendungen werden von Grafik-Design Prodinger generell nicht angenommen.


§7. Honorar

7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von Grafik-Design Prodinger für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Grafik-Design Prodinger ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen in der Höhe von EUR 2.000,- ist Grafik-Design Prodinger berechtigt, bis zu 35% des vereinbarten Honorars sofort nach Auftragserteilung in Rechnung zu stellen.

7.2. Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der Urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte erhält Grafik-Design Prodinger mangels abweichender Vereinbarung ein Honorar in der Höhe von 10 % des Über sie abgewickelten Werbeetats. Das Honorar versteht sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

7.3. Alle Leistungen von Grafik-Design Prodinger, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle von Grafik-Design Prodinger erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

7.4. Kostenvoranschläge von Grafik-Design Prodinger sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von Grafik-Design Prodinger schriftlich veranschlagten um mehr als 10 % Übersteigen, wird Grafik-Design Prodinger den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die KostenÜberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

7.5. Für alle Arbeiten von Grafik-Design Prodinger, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt Grafik-Design Prodinger eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich Grafik-Design Prodinger zurückzustellen.


§8. Zahlung

8.1. Grafik-Design Prodinger liefert ausschließlich gegen Vorkasse bzw. Nachname. Ausnahmen siehe Pkt. 8.2.

8.2. Die Rechnungen von Grafik-Design Prodinger bei bestehenden Kunden (nach Bonitätsprüfung) werden netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 10 % p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Grafik-Design Prodinger.

8.3. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.

8.4. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann Grafik-Design Prodinger sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

8.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Grafik-Design Prodinger aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von Grafik-Design Prodinger schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.


§10. Eigentumsrecht und Urheberschutz

10.1. Alle Leistungen von Grafik-Design Prodinger einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Einzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von Grafik-Design Prodinger und können von Grafik-Design Prodinger jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit Grafik-Design Prodinger darf der Kunde die Leistungen von Grafik-Design Prodinger nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von Grafik-Design Prodinger setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von Grafik-Design Prodinger dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.

10.2. Änderungen von Leistungen von Grafik-Design Prodinger, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Grafik-Design Prodinger und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.

10.3.
Für die Nutzung der Leistungen von Grafik-Design Prodinger, die Über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung von Grafik-Design Prodinger erforderlich. Dafür steht Grafik-Design Prodinger und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

10.4.
Für die Nutzung der Leistungen von Grafik-Design Prodinger bzw. von Werbemitteln, für die Grafik-Design Prodinger konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht - ebenfalls die Zustimmung von Grafik-Design Prodinger notwendig.

10.5. Dafür steht Grafik-Design Prodinger im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.


§11. Kennzeichnung

11.1. Grafik-Design Prodinger ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf Grafik-Design Prodinger und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

11.2. Grafik-Design Prodinger ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.


§12. Gewährleistung und Schadenersatz

12.1.
Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch Grafik-Design Prodinger schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch Grafik-Design Prodinger zu.

12.2. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde Grafik-Design Prodinger alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Grafik-Design Prodinger ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für Grafik-Design Prodinger mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.

12.3. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von Grafik-Design Prodinger ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.

12.4. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Grafik-Design Prodinger beruhen.

12.5. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.

12.6. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.


§13. Haftung

13.1. Grafik-Design Prodinger wird die ihre Übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung von Grafik-Design Prodinger für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Grafik-Design Prodinger ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet Grafik-Design Prodinger nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder Ähnliche Ansprüche Dritter.

13.2. Grafik-Design Prodinger haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.


§14. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Grafik-Design Prodinger ist ausschließlich Österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.


§15. Datenschutz

Der Kunde/Käufer erklärt sich mit der Zusendung von E-Mails (u.a. in Form von Newslettern bzw. auch mit Werbecharakter) und SMS (insb. zwecks Anmeldung) durch Grafik-Design Prodinger einverstanden. Für die Weitergabe seiner Daten zu kommerziellen Zwecken und entsprechende Zusendungen Dritter wird die Zustimmung grundsätzlich gesondert eingeholt. Mit der Angebotsanfrage erklärt der potentielle Kunde jedoch sein generelles Einverständnis, elektronische Post als Massensendung oder zu Werbezwecken auch von den als Beteiligte genannten Dritten zu erhalten. Sämtliche Zustimmungen können jederzeit schriftlich oder per E-Mail gegenüber von Grafik-Design Prodinger bzw. bekannt gegebenen Dritten widerrufen werden.


§16. Erfüllungsort und Gerichtsstand

16.1. Als Gerichtstand wird das Bezirksgericht St. Veit/Glan vereinbart.

16.2. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen Grafik-Design Prodinger und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von Grafik-Design Prodinger Örtlich und sachlich zuständige Österreichische Gericht vereinbart.
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 30. April 2009 um 20:45 Uhr